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Ab Januar 2023 werden diese Neuerungen und Änderungen wirksam:

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft

Arbeitnehmer brauchen ab Januar 2023 nicht mehr den gelben Schein dem Arbeitgeber vorlegen, wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Diese wird ab Neujahr elektrisch von der Arztpraxis an die Versicherung übermittelt, die den Krankenschein ihrerseits an den Arbeitsgeber vermittelt.

Ab Januar 2023 werden diese Neuerungen und Änderungen wirksam:

 

 

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft

Arbeitnehmer brauchen ab Januar 2023 nicht mehr den gelben Schein dem Arbeitgeber vorlegen, wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Diese wird ab Neujahr elektrisch von der Arztpraxis an die Versicherung übermittelt, die den Krankenschein ihrerseits an den Arbeitsgeber vermittelt.

 

Neu ist die Verdienstgrenze für Midijobber ab 2023

Im neuen Jahr können Midijobber pro Monat 2.000 Euro verdienen und geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Bis Ende 2022 lag die Verdienstgrenze bei 1.600 Euro pro Monat.

 

Homeoffice-Pauschale wird neu geregelt

Steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 2023 jeden Kalendertag mit 5 Euro steuerlich geltend machen, der zuhause im Homeoffice gearbeitet wurde. Die Höchstgrenze liegt ab Januar bei 200 Tagen und 1.000 Euro pro Jahr, bisher waren es 600 Euro und maximal 120 Homeoffice-Tage.

 

Hartz IV wird ab Januar durch das Bürgergeld abgelöst

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass ab dem 1.1.2023 das Bürgergeld Hartz IV ersetzt. Für Bedürftige bringt der Wechsel finanzielle Vorteile, denn die monatliche Grundsicherung steigt sie auf mehr als 50 Euro. Alleinstehende Personen erhalten ab 2023 502 Euro pro Monat.

Auch für Ersparnisse wurde das Schonvermögen hochgesetzt: Bis zu 15.000 Euro pro Person bleiben geschützt.

 

Änderung ab Januar bei den Krankenkassenbeiträgen

Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte. Um 0,3 Punkte werden die Beiträge erhöht, um die hohen Kosten durch die Pandemie im Gesundheitsbereich aufzufangen.

 

Änderung für den Januar 2023: Mehr Kindergeld für jedes Kind

Bisher galt die Regelung, dass die ersten beiden Kinder 219 Euro Kindergeld erhalten und das dritte 225 Euro. Ab Januar wird für jedes Kind 250 Euro monatlich Kindergeld ausgezahlt.

 

Ab Januar erhöht sich der Kinderfreibetrag

Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 8.952 Euro. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Erhöhung um 360 Euro geben.

 

Ab Januar 2023 werden diese Neuerungen und Änderungen wirksam:

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft

Arbeitnehmer brauchen ab Januar 2023 nicht mehr den gelben Schein dem Arbeitgeber vorlegen, wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Diese wird ab Neujahr elektrisch von der Arztpraxis an die Versicherung übermittelt, die den Krankenschein ihrerseits an den Arbeitsgeber vermittelt.

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Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft

Arbeitnehmer brauchen ab Januar 2023 nicht mehr den gelben Schein dem Arbeitgeber vorlegen, wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Diese wird ab Neujahr elektrisch von der Arztpraxis an die Versicherung übermittelt, die den Krankenschein ihrerseits an den Arbeitsgeber vermittelt.

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