Steuertermine 2020
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Die unten angegebenen Zahlungs-Schonfristen gelten nicht für Bar- oder Scheckzahlungen, sondern nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriften) durch die
Finanz-behörden.
Bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gilt die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet. Bei Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst 3 Tage nach dem Eingang als wirksam geleistet (§ 224
Abs.2 Nr.1 AO).
Die Zahlungs-Schonfrist beträgt seit 2004 - 3 Tage (StÄndG 2003).
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